Monatliche Archive: Juli 2015


Gewerbegebietserweiterung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gestoppt

Die Bürgerinitiative Schönningstedt hatte sich in den vergangenen Monaten für einen Bürgerentscheid eingesetzt, um gegen eine massive Bebauung der Feldmark zwischen dem Gewerbegebiet Senefelder Ring und dem Stadtteil Schönningstedt mit einem Wellpappenwerk zu kämpfen.

Im Juli hatte die Bürgerinitiative innerhalb von gut 2 Wochen über 2.700 Unterschriften in Reinbek gesammelt und dem Bürgermeister am 10. Juli übergeben. Am 16. Juli hat die Stadtverordnetenversammlung in einem Beschluss der Mehrheitsfraktion aus CDU, SPD, FDP und dem unabhängigen Stadtverordneten Hr. Puls den eigenen Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2011 – genauso wie es das Bürgerbegehren gefordert hatte – aufgehoben.

Das Innenministerium in Kiel hat diesen Aufhebungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung daraufhin als Übernahme des Bürgerbegehrens gewertet und die im Gesetz dafür vorgesehene 2-jährige Planungssperre für das Gebiet verordnet. Ein Bürgerentscheid ist damit nicht mehr notwendig. Die Gewerbegebietserweiterung ist dadurch vorerst – zumindest für 2 Jahre – gestoppt.
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Politik will Bürgerbegehren unterlaufen

In Reinbek ist es leider schon traurige „Tradition“, dass die Politik und Verwaltung gezielt drohend zulässige Bürgerbegehren unterläuft. 2011 wurde das durch einen plötzlichen, „dringlichen“ Aufstellungsbeschluss erreicht. Seit 2013 ist durch Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein auch ein Aufstellungsbeschluss einem Bürgerbegehren zugänglich. Und was planen die von uns gewählten Politiker in Reinbek jetzt, 4 Jahre später? Sie wollen das neue Bürgerbegehren unterlaufen und planen, dann vom Bürger ungestört, ihre Bebauung einfach weiter.

Sie wollen den Aufstellungsbeschluss, der Basis unseres Bürgerbegehrens ist, wieder zurückziehen, um uns die Grundlage zu nehmen. Daher müssen wir das Bürgerbegehren schnell einreichen. Denn natürlich fordern wir darin die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses und hoffen auf die vom Gesetz vorgesehene 2-jährigen Bindung! Es wird sich zeigen, ob der Plan der Politik aufgeht, oder ob diese offensichtliche Taktik diesmal nicht ein Eigentor wird.


Abgabe des Bürgerbegehrens am 10.07.15 – 2.743 Unterschriften in nur 2 Wochen !!!

Das ist ein neuer Rekord: 2.743 Unterschriften in nur 2 Wochen – ein starkes Zeichen der Reinbekerinnen und Reinbeker für den Erhalt der Freiflächen in der Feldmark von Schönningstedt und gegen die geplante massive Gewerbegebietserweiterung!

Das Bürgerbegehren„FÜR REINBEK, DIE STADT IM GRÜNEN“ gegen eine Gewerbegebietserweiterung in der Feldmark von Reinbek-Schönningstedt wurde am 10.07.2015 mit der Übergabe aller Unterschriften an Bürgermeister Warmer abgeschlossen. Es wurden 1.000 Unterschriften mehr abgegeben als eigentlich zur Einreichung eines Bürgerbegehrens nötig. Das Ziel ist es, dass alle Reinbekerinnen und Reinbeker in einem Bürgerentscheid über den Erhalt der Freifläche in der Feldmark abstimmen können.

Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern für den gewaltigen Zuspruch!

Jetzt muss die Kommunalaufsicht die formale und inhaltliche Zulässigkeit des Bürgerbegherens prüfen und die Stadt die Gültigkeit der Unterschriften. An der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gibt es inhaltlich keinen Zweifel. Aber wie bekannt, plant die Politik das Bürgerbegehren durch Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses noch zu unterlaufen. Ob sie das auch nach Abgabe der Unterschriften noch können und machen, wird zu klären sein, denn schließlich fordert das Bürgerbegehren genau das.

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Was ist ein Strukturplan?

In einigen Zeitungsberichten sind Bilder eines „Strukturplans“ zur geplanten Gewerbegebietserweiterung aufgetaucht. Da fragt man sich unweigerlich: Was ist ein Strukturplan?
Nun, in diesem Fall wurde diese Planung lt. FDP vom „Investor“ (Michaelis oder WAS?) vorgenommen. Eine Strukturplanung ist keine rechtlich verbindliche Planung, sondern einfach eine informelle Planungsskizze. Darin enthaltene Größen (Höhen, Ausmaße, Gebäudeformen) sind genauso ohne jede Rechtsverbindlichkeit, wie auch Zeichnungen von Bäumen, Straßen oder Abständen.
Für den „Michaelis“-Bereich sind dort Gebäudehöhen von 16m, 14m, 18m, 14m, 25m, 14m gestaffelt gezeichnet. Im nördlichen Teil sind entgegen der Planung im Aufstellungsbeschluss nur noch zwei, dafür aber große Gebäude von 18m bzw. 14m Höhe eingetragen. Die Erschließungsstraße ist jetzt auf der der Wohnbebauung zugewandten Seite!
Die LKW-Laderampen sind im südlichen Bereich ebenfalls dort!
Bekanntlich ist Schönningstedt auf einem „Hügel“. D.h. die 25m entsprechen 27m von der Straße.

Nur zur Erinnerung: Solche Zeichnungen sind jederzeit zu ändern und können auch im Bebauungsplan nicht vorgeschieben werden. Da steht dann sowas wie das Baufenster, die max. Höhe, eine Geschossflächenzahl etc.
Und: Selbst bei Abweichungen vom Bebauungsplan wird die Bauaufsicht nach eigenem Ermessen prüfen und vermutlich eine Konventionalstrafe verhängen. Rückbauten sind doch eher selten.

Wir wollen solche Bebauungen nicht! Auch das Argument, dass gute Gewerbesteuerzahler ansonsten Reinbek verlassen, ist auf Dauer wenig überzeugend. Was machen wir, wenn auch diese Felder bebaut sind? Wird dann das Holzvoigtland bebaut, oder die Felder zwischen Neuschönningstedt und Schönningstedt?