Der interfraktionelle Antrag


Der unten im Original abgebildete interfraktionelle Antrag hat durch Beschluss der Stadtverordneten am 16.7.15 den Aufstellungsbeschluss des strittigen Baugebietes aufgehoben und damit „gleichzeitig dem Ziel des Bürgerbegehrens entsprochen“, wie in dem Antrag explizit hervorgehoben wird.

Dies wurde von der Kommunalaufsicht in Kiel auch so interpretiert. Damit hat die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren übernommen. Es ist dadurch kein Bürgerentscheid mehr notwendig. Die vom Gesetz vorgesehene 2-jährige Sperrfrist tritt damit sofort in Kraft und kann nur durch einen Bürgerentscheid aufgehoben werden.

Die Gewerbegebietserweiterung ist damit durch Beschluss der Stadtverordnetenversammltung gestoppt.

Der von der Bürgerinitiative noch vorgeschlagene Kompromiss, um eine moderate Bebauung in dem Gebiet zu ermöglichen ist damit auch vom Tisch.

Aufstellungsbeschluss B96 wird aufgehoben

Aufstellungsbeschluss B96 wird aufgehoben