Informationen zu Bürgerbegehren


Was ist ein Bürgerbegehren? FAQ

Was ist ein Bürgerbegehren und was ist ein Bürgerentscheid?

Das Bürgerbegehren ist im Prinzip der Antrag bei der Kommunalaufsicht in Kiel, einen Bürgerentscheid durchführen zu dürfen. Für diesen Antrag (das Bürgerbegehren) müssen die Unterschriften gesammelt werden. Die Unterschriftenlisten werden über die Stadt an die Kommunalaufsicht nach Kiel geschickt. Von der Kommunalaufsicht wird der Antrag auf Rechtmäßigkeit geprüft und ggf. genehmigt. Im Falle der Genehmigung folgt der Bürgerentscheid, d. h. alle Reinbeker Wahlberechtigten können in einer Wahl über die Fagestellung des Bürgerbegehrens abstimmen. Bei Erfolg ist das auf zwei Jahre bindend für die Politik. Der Bürgerentscheid ist auch dann erfolgreich, wenn in der Stadtverordnetenversammlung die Übernahme des Begehrens durch die Stadt beschlossen wird. Die Abstimmung durch die Bevölkerung entfällt dann. Dies ist in Reinbek bei der selben Formulierung bereits einmal passiert.

Wie viele Unterschriften werden für ein Bürgerbegehren benötigt?

Benötigt werden insgesamt 1.750 gültige Unterschriften von Reinbeker Wahlberechtigten ab 16 Jahren (das sind 8% der Wahlberechtigten der letzten Gemeindewahl 2013). Da immer einige Unterschriften ungültig sein können (z.B. wenn Angaben nicht vollständig ausgefüllt wurden, nicht leserlich sind oder Bürger noch nicht 3 Monate in Reinbek mit Erstwohnsitz gemeldet sind), sammelt die Bürgerinitiative insgesamt mindestens 2.000 Unterschriften, um das Minimum-Quorum von 8% der Reinbeker Wahlberechtigten zu erreichen.

Wie muss die Unterschriftenliste ausgefüllt werden? Kann ich sie auch elektronisch ausfüllen?

Die Listen müssen unbedingt handschriftlich und vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden. Abkürzungen dürfen nicht genutzt werden. Alle Felder MÜSSEN komplett ausgefüllt werden! Auch der Ort muss durch jeden Unterschreibenden neu angegeben werden – auch wenn es immer Reinbek ist. Sie können die Unterschriftenliste bei uns hier herunterladen – aber bitte unbedingt auf weißem Papier in DIN A4-Format ausdrucken und vollständig per Hand ausfüllen!

Warum muss ich in der Unterschriftenliste mein Geburtsdatum angeben?

Durch den Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass die Unterschriftenlisten durch den Bürger handschriftlich und unter Angabe des Geburtsdatums ausgefüllt werden. Ansonsten könnte auch ein Dritter die Daten aus dem Telefonbuch abgeschrieben haben – so die Begründung. Ohne das Geburtsdatum ist die Unterschrift ungültig!

Wer darf unterschreiben?

Unterschriftsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift in der Stadt Reinbek für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Das sind Deutsche und Unionsbürger, die mit alleiniger oder Hauptwohnung in Reinbek seit mindestens 3 Monaten gemeldet sind und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Unterschriftenlisten müssen handschriftlich und deutlich lesbar ausgefüllt werden!

Dürfen Mieter unterschreiben, oder muss man Eigentum in Reinbek besitzen?

Natürlich kann jeder Mieter, der in Reinbek gemeldet ist, ebenfalls durch seine Unterschrift helfen – man muss kein Eigentum besitzen, um dieses Bürgerbegehren unterstützen zu können! Es kommt einzig auf die o.g. Wahlberechtigung zur Kommunalwahl an (Deutsche und Unionsbürger ab 16 Jahre + mindestes 3 Monate in Reinbek mit Hauptwohnsitz gemeldet).

Können einem durch die Unterschrift Kosten entstehen?

Ein klares NEIN. Der Kostenschätzung der Stadt Reinbek weist lediglich Kosten aus, die nach Ansicht der Stadt entstehen könnten, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist. Die Stadt Reinbek gibt hier ihre Kostenschätzung für die Planungskosten einer Gewerbegebietserweiterung an, die sie selbst tragen müsste und nicht auf einen Investor abwälzen könnte. Wir wollen, dass gar keine Planung gemacht wird.

Was passiert bei einem Bürgerentscheid?

Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, wird die Stadt Reinbek anschließend einen Bürgerentscheid über die Fragestellung des Bürgerbegehrens durchführen müssen. D.h. alle Reinbeker Wahlberechtigten werden in einer geheimen Wahl über die Fragestellung abstimmen können. Erfolgreich ist ein Bürgerentscheid, wenn an dem Wahltag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Frage mit Ja beantwortet wurde sofern diese Mehrheit in Reinbek mindestens 3500 Personen sind.

D.h. bei einem Bürgerentscheid müssen möglichst viele Reinbeker zur Wahl gehen und die Frage mit „Ja“ beantworten. Briefwahl ist hierbei natürlich möglich.